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AGB

Sehr geehrter Kunde,

ab dem 01.07.2018 müssen wir Sie vor Abschluss eines Pauschalreisevertrages sowohl über Einzelheiten zu Ihrer Pauschalreise, die erheblich sind, als auch über Ihre Rechte nach der EU-Richtlinie 2015/2302 unterrichten. Die Informationen zu Ihrer Pauschalreise können Sie den allgemeinen und den konkreten Leistungsbeschreibungen der Reisen und diesen Reisebedingungen entnehmen. Zu Ihren Rechten gemäß der EU Richtlinie 2015/2302 haben wir auf unserer Website und in den Buchungssystemen, in denen unsere Reisen buchbar sind, das dafür vorgeschriebene Formblatt hinterlegt, bzw. beifügt.

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und uns der Tansania-Reiseabenteuer SDL GmbH (im Folgenden TANSANIA-REISEABENTEUER genannt), als verantwortlichem Reiseveranstalter zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

Darüber hinaus gelten bei regulären Linienflügen mit nationalen oder internationalen Fluggesellschaften die jeweiligen Beförderungsbedingungen des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Diese Bedingungen stehen Ihnen auf unserer Website zur Verfügung.

Bitte lesen Sie daher vor Ihrer Buchung aufmerksam unsere Reisebedingungen, denn sie regeln die zwischen Ihnen und TANSANIA-REISEABENTEUER entstandenen vertraglichen Beziehungen.

Übrigens: Wir empfehlen jedem Reisenden unbedingt den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reiseabbruch- sowie einer Reisekrankenversicherung mit Übernahme der Rücktransportkosten eines Krankentransportes.

Reisebedingungen

  1. Anmeldung und Bestätigung

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie TANSANIA-REISEABENTEUER den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an und bestätigen uns dabei zugleich die Kenntnisnahme der oben genannten vorvertraglichen Informationen. Die Anmeldung ist über die TANSANIA-REISEABENTEUER Website www.tansania-reiseabenteuer.de über das dort zur Verfügung gestellte Anmeldeformular, telefonisch oder schriftlich per E-Mail möglich. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Grundlage Ihrer Reiseanmeldung sind die Reiseausschreibungen auf unserer Webseite www.tansania-reiseabenteuer.de.

Der Pauschalreisevertrag kommt mit der Annahme durch TANSANIA-REISEABENTEUER zustande. TANSANIA-REISEABENTEUER wird die Annahme schnellstmöglich durch Übersendung einer schriftlichen Reisebestätigung erklären. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist nicht davon abhängig, dass der Kunde Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck der Reisebestätigung nutzt, oder die Reisebestätigung in Papierform (per Post) erhält. Damit ist zwischen Ihnen und allen in Ihrer Anmeldung mit aufgeführten Reisenden und TANSANIA-REISEABENTEUER ein Pauschalreisevertrag zustande gekommen.

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung ab, so liegt ein neues Angebot zum Vertragsschluss von TANSANIA-REISEABENTEUER vor. Sie haben dann das Recht, innerhalb von 7 Tagen das Angebot anzunehmen. TANSANIA-REISEABENTEUER ist während dieser Zeit an dieses Angebot gebunden. Erklären Sie innerhalb dieser 7 Tage ausdrücklich schriftlich oder stillschweigend (Anzahlung oder Zahlung des Reisepreises) die Annahme des geänderten Angebots, so kommt der Pauschalreisevertrag auf der Grundlage dieses Angebots zustande.

Nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (z. B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), besteht kein Widerrufsrecht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte.

Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

  1. Bezahlung/Sicherungsschein

Nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises gemäß §651 r BGB iVm Art. 252 EGBGB sofort fällig. Die Zahlung ist per Überweisung, EC- und Kreditkarte möglich. Wenn Sie die Zahlart „Überweisung“ wählen, erwartet TANSANIA-REISEABENTEUER den Geldeingang zum vereinbarten Fälligkeitsdatum. Soweit TANSANIA-REISEABENTEUER zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, die gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht Ihrerseits besteht, ist TANSANIA-REISEABENTEUER bei Nichtleistung der Anzahlung berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 a) zu belasten. Mit der Anzahlung wird gleichzeitig auch die volle Prämie einer über TANSANIA-REISEABENTEUER vermittelten Versicherung fällig.

Die Restzahlung wird sechs Wochen vor Reiseantritt ohne weitere Aufforderung fällig. Bitte beachten Sie unbedingt den mit Datum ausgeschriebenen Zahlungstermin für die Restzahlung auf der Reisebestätigung, denn ein verspäteter Zahlungseingang kann die Kündigung Ihrer Reise zur Folge haben. Wenn der vereinbarte Reisepreis bis zum Fälligkeitstermin nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt TANSANIA-REISEABENTEUER dies zur Kündigung des Pauschalreisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor. TANSANIA-REISEABENTEUER ist dazu berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung unter den Voraussetzungen der §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB zu verlangen.

Haben Sie Ihre Reise erst sechs Wochen vor Reisebeginn oder später gebucht, hat die vollständige Bezahlung sofort nach Zugang der Reisebestätigung mit Sicherungsschein zu erfolgen.

Mit der Reisebestätigung/Rechnung erhalten Sie einen Sicherungsschein. Zur Absicherung Ihrer Kundengelder hat TANSANIA-REISEABENTEUER eine Insolvenzversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Der jeweilige Sicherungsschein verbrieft Ihnen einen direkten Anspruch gegen den Versicherer im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz von TANSANIA-REISEABENTEUER und geht Ihnen mit der Reisebestätigung zu.

  1. Reiseprogramm und Reisepreis

Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Beschreibung auf der Webseite, sowie aus den darauf Bezug nehmenden Angaben in Ihrer Reisebestätigung. Das Gleiche gilt für den von Ihnen zu entrichtenden Reisepreis. Die Reisepreise basieren auf den z.Zt. der Reiseausschreibung geltenden Beförderungstarifen und Wechselkursen. Die in den Reisepreis eingeschlossenen Leistungen sind in dem Ihnen vorliegenden Programm angegeben. Eintrittspreise, oder kulturelle Veranstaltungen sind nicht in den Reisepreis eingeschlossen, sondern müssen vor Ort von Ihnen bezahlt werden, es sei denn, sie sind ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung vermerkt. Die Kosten für Nebenleistungen wie z.B. zur Besorgung von Visa gehen — sofern nicht anders angegeben — zu Ihren Lasten und werden gesondert berechnet.

  1. Reiseprogrammänderung

a) vor Vertragsschluss

Die Prospektangaben sind für TANSANIA-REISEABENTEUER bindend, soweit sie Grundlage des Pauschalreisevertrages geworden sind. TANSANIA-REISEABENTEUER behält sich indes vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsschluss Änderungen der Prospektangaben bzw. der Reiseausschreibung vorzunehmen, über die TANSANIA-REISEABENTEUER Sie vor Buchung selbstverständlich informiert. Bei Rundreisen sind Änderungen des Reiseverlaufs jederzeit möglich, z. B. aufgrund von Behördenverordnungen, besonderen Gegebenheiten des Straßenverkehrs, medizinischen Notfällen oder wenn im Interesse der Sicherheit der Reiseteilnehmer oder aus Witterungsgründen eine abweichende Reiseroute eingeschlagen wird. Über die notwendig werdende Änderung der Reiseroute und/oder Fahrtzeit entscheidet allein TANSANIA-REISEABENTEUER.

Im Falle der Absage eines Linienfluges durch die Fluggesellschaft und z. B. im Falle der Nichteinhaltung des Flugplanes durch die Fluggesellschaft, können ein Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes oder des Abflug- bzw. Rückkehrflughafens erforderlich werden. Aus diesen oder vergleichbaren Gründen bleiben ein solcher Wechsel bzw. eine Abänderung ausdrücklich vorbehalten. Entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist TANSANIA-REISEABENTEUER verpflichtet, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft und sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.

b) nach Vertragsschluss

Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, behält sich TANSANIA-REISEABENTEUER ausdrücklich vor, soweit diese Änderungen gem. §651 f Abs. 2 BGB unerheblich sind. Kann TANSANIA-REISEABENTEUER die gebuchte Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung (z.B. die Streckenführung von Flügen, Zwischenlandungen oder Umsteigeflüge, Änderungen der Fahr- und Flugpläne oder Reiseroute), oder nur unter Abweichung von einer zwischen TANSANIA-REISEABENTEUER und Ihnen gesondert getroffenen vertraglichen Abrede erbringen, ist TANSANIA-REISEABENTEUER berechtigt, Ihnen vor Reisebeginn eine entsprechende Vertragsänderung, oder wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anzubieten. Sie haben in einem solchen Fall mit Zugang unseres geänderten Vertragsangebotes binnen 7 Tagen das Recht, von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten, die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen oder das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen. Über diese Frist klären wir Sie in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf. Daher gilt die angebotene Vertragsänderung als angenommen, wenn Sie uns nicht innerhalb dieser gesetzten Frist mitteilen, dass Sie kostenlos vom Pauschalreisevertrag zurücktreten möchten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen.

Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist.

  1. Rücktritt, Umbuchung, Vertragsübertragung, Namensänderung durch den Reisenden

a) Rücktritt

Sie können jederzeit vor Reisebeginn ohne Angabe von Gründen von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfiehlt TANSANIA-REISEABENTEUER Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei TANSANIA-REISEABENTEUER.

Treten Sie vom Pauschalreisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, kann TANSANIA-REISEABENTEUER angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von TANSANIA-REISEABENTEUER, insbesondere unter Berücksichtigung der eingeschränkten Kurzfristvermarktungsmöglichkeiten für gebündelte Reisen mit Linienflügen, berücksichtigt. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit den nachstehenden Pauschalen oder Stornoregelungen ausgewiesen.

Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die TANSANIA-REISEABENTEUER im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person in Prozent vom Reisepreis:

  • bis zum 90. Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
  • ab dem 89. Tag vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreises
  • ab dem 21. Tag vor Reiseantritt: 80 % des Reisepreises
  • ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises

Für Transfers sowie weitere fakultativ dazu gebuchte Leistungen (wie z.B. zusätzliche Mahlzeiten während der Reise) betragen die Rücktrittspauschalen ab 7 Tage vor Abreise 90 % des Reisepreises.

TANSANIA-REISEABENTEUER behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit TANSANIA-REISEABENTEUER nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist TANSANIA-REISEABENTEUER verpflichtet, die geforderte Entschädigung konkret zu beziffern und zu belegen.

Storniert bei einer gebuchten Doppelbelegung des Hotelzimmers eine Person bis zum 90. Tag vor Reiseantritt, wird für die stornierte Person die unter 5.a) ausgewiesene Rücktrittspauschale fällig. Die verbleibende Person wird in dem gebuchten Raum auf den entsprechenden Einzelbelegungspreis umgebucht. Ab dem 89. Tag vor Reiseantritt wird für die stornierte Person die unter 5.a). ausgewiesene Rücktrittspauschale fällig, für die verbleibende Person ändert sich der bereits bestätigte pro Person Preis nicht.

Abweichend von Ziffer 5.a) kann TANSANIA-REISEABENTEUER keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

b) Umbuchung

Umbuchungen sind ausgeschlossen. Als Umbuchung gilt jegliche Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, des Hotel/Kreuzfahrt/Rundreiseprogramms oder der Beförderungsart. Sie gelten als Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung.

c) Vertragsübertragung gemäß § 651e BGB:

Bis zum Reisebeginn, d. h. unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist für organisatorische Maßnahmen, die TANSANIA-REISEABENTEUER zumutbar sein muss, können Sie verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. TANSANIA-REISEABENTEUER kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und Sie selbst TANSANIA-REISEABENTEUER als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, insbesondere für die Änderung der Flugtickets und Gebühren der jeweiligen Leistungsträger. Diese Mehrkosten sind nur zu zahlen, wenn sie Ihnen entstanden und Ihnen von TANSANIA-REISEABENTEUER nachgewiesen worden sind. TANSANIA-REISEABENTEUER berechnet Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von 100,- € pro Person.

Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten in Ihrem Interesse und aus Beweisgründen möglichst schriftlich erfolgen.

d) Namensänderung

Bei Reiseanmeldung muss TANSANIA-REISEABENTEUER Ihr vollständiger Name mit allen Vor- und Zunamen und die Namen aller mit angemeldeter Reiseteilnehmer deckungsgleich mit dem gültigen Reisepass vorliegen. Nach erfolgter Reisebestätigung durch TANSANIA-REISEABENTEUER sind Namensänderungen nur noch gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € pro Person gestattet. Namensänderungen bei Linienflügen sind nur in Ausnahmefällen und auf Anfrage möglich; nach Flugscheinausstellung erhebt TANSANIA-REISEABENTEUER 100,-€ Namensänderungsgebühr pro Person. Gegebenenfalls fallen je nach Verfügbarkeit der Flugplätze zusätzliche Flugaufpreise an.

  1. Rücktritt und Kündigung durch TANSANIA-REISEABENTEUER

TANSANIA-REISEABENTEUER kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Pauschalreisevertrag kündigen:

    1. a) bis 35 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der TANSANIA-REISEABENTEUER Ausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen ist. Die Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet, die Anzahlung sofort zurückerstattet.
    1. b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch TANSANIA-REISEABENTEUER nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. TANSANIA-REISEABENTEUER behält den Anspruch auf den Reisepreis, rechnet jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile an, die TANSANIA-REISEABENTEUER aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der TANSANIA-REISEABENTEUER von den Leistungsträgern erstatteten Beträge.
    1. c) verhaltensbedingt, wenn Sie Waffen, Munition, explosive oder feuergefährliche Stoffe und Ähnliches bei sich führen, oder dieses versuchen; ferner, wenn Sie Drogen konsumieren oder bei sich führen, bzw. Straftaten während der Reise begehen. Eine berechtigte Kündigung liegt auch im Fall des Vorliegens eines Versuches der vorgenannten Handlungen vor.
    d) Wenn Sie unter falschen Angaben zur Person, zur Adresse und / oder zum Ausweisdokument gebucht haben oder auf entsprechenden Antiterrorlisten der EU oder der OFAC stehen.
  1. Kündigung des Pauschalreisevertrages wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände

Wird TANSANIA-REISEABENTEUER vor Reiseantritt infolge unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Durchführung und Erfüllung Ihres Pauschalreisevertrages gehindert, kann TANSANIA-REISEABENTEUER unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund den Rücktritt Ihnen gegenüber erklären. TANSANIA-REISEABENTEUER zahlt dann den eingezahlten Reisepreis innerhalb von 14 Tagen zurück. TANSANIA-REISEABENTEUER behält sich vor, für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

  1. Gewährleistung

a) Mängelanzeige/Abhilfe

Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so haben Sie TANSANIA-REISEABENTEUER den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlassen Sie die Mängelanzeige schuldhaft, sind Sie nicht mehr berechtigt, Ihre Rechte auf Minderung und Schadensersatz geltend zu machen.

Sie haben TANSANIA-REISEABENTEUER eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen, es sei denn, die sofortige Abhilfe ist notwendig oder wird durch TANSANIA-REISEABENTEUER verweigert. TANSANIA-REISEABENTEUER kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird.

Ihr Abhilfeverlangen können Sie auch direkt an

TANSANIA-REISEABENTEUER richten:

André-Pican-Straße 12,

16515 Oranienburg,

Telefon: 0176 55229964

Email: info@tansania-reiseabenteuer.de

Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von TANSANIA-REISEABENTEUER nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen TANSANIA-REISEABENTEUER anzuerkennen.

b) Minderung des Reisepreises, §651 m BGB

Sie können eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), wenn trotz Ihres Abhilfeverlangens (siehe 8.a) Reiseleistungen oder von Ihnen angenommene Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden.

c) Kündigung des Pauschalreisevertrages, § 651 l BGB

Leistet TANSANIA-REISEABENTEUER innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder erklärt, dass Abhilfe nicht möglich ist und wird die Reise infolge der nicht vertragsmäßigen Leistungserbringung erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Pauschalreisevertrag kündigen. Wird der Vertrag danach aufgehoben, so behalten Sie den Anspruch auf Rückführung, falls der Vertrag eine Rückbeförderung umfasste. Die Mehrkosten der Rückbeförderung hat TANSANIA-REISEABENTEUER zu tragen. Fälle unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände, die keine Reiseleistungen von TANSANIA-REISEABENTEUER betreffen, berechtigen den Kunden nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Pauschalreisevertrag.

d) Schadensersatz, § 651 n BGB

Verletzt TANSANIA-REISEABENTEUER schuldhaft Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag, so ist TANSANIA-REISEABENTEUER Ihnen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Wird dadurch die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, so können Sie, wenn Sie fruchtlos Abhilfe verlangt haben (siehe 8.a) auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.

  1. Verjährung

Ihre Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte (§ 651j BGB). Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren innerhalb von drei Jahren.

  1. Haftung von TANSANIA-REISEABENTEUER

TANSANIA-REISEABENTEUER haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung, 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, 3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen nicht von TANSANIA-REISEABENTEUER herausgegebenen Prospekten, die von TANSANIA-REISEABENTEUER Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind, 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

  1. Beschränkung der Haftung

a) vertraglich

Die vertragliche Haftung von TANSANIA-REISEABENTEUER ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für Verletzung vor-, neben-, oder hauptvertraglicher Pflichten), soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von TANSANIA-REISEABENTEUER herbeigeführt wurde. Die Haftungsbeschränkung gilt auch, soweit TANSANIA-REISEABENTEUER für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

b) gesetzlich

Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen TANSANIA-REISEABENTEUER ist beschränkt oder ausgeschlossen, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Soweit TANSANIA-REISEABENTEUER vertraglicher Luftfrachtführer ist, regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara, Montrealer Übereinkommen. Dieses beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigung von Gepäck.

c) für Fremdleistungen

TANSANIA-REISEABENTEUER haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung von TANSANIA-REISEABENTEUER lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind (Zusatzangebot).

  1. Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften

TANSANIA-REISEABENTEUER steht dafür ein, Sie über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Jeder Reisende (auch Kinder) aus EU-Ländern und der Schweiz muss einen noch mindestens sechs Monate nach Reiseende gültigen, maschinenlesbaren Reisepass (ePass) mit sich führen; dies gilt auch für Reisen in Europa. TANSANIA-REISEABENTEUER haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende TANSANIA-REISEABENTEUER mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass TANSANIA-REISEABENTEUER die Verzögerung zu vertreten hat. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn Sie durch schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch TANSANIA-REISEABENTEUER bedingt sind. Sollten Pass-, Visa-, Gesundheits- oder sonstige Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen aus von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig erteilt werden, sodass Sie deshalb an der Reise gehindert sind, so kann TANSANIA-REISEABENTEUER den Transport bzw. Weitertransport ohne Ausgleichspflicht verweigern und Sie mit den entsprechenden Entschädigungspauschalen gemäß Ziffer 5.a) dieser Reisebedingungen belasten. Ihnen steht in diesem Fall das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.

Sind für die Einreise in ein Land, das von der Reise berührt wird, von Ihnen Einreisegebühren oder ähnliche Abgaben zu entrichten oder sind kostenpflichtige Reisedokumente (z. B. Visum) erforderlich, deren Besorgung TANSANIA-REISEABENTEUER für alle Passagiere übernommen hat, so ist TANSANIA-REISEABENTEUER berechtigt, hierfür anfallende und verauslagte Kosten Ihnen weiterzubelasten.

  1. Versicherungen

Reiseversicherungen einschl. Reiserücktrittskostenversicherungen sind durch Sie selbst abzuschließen. Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung.

14. Beförderungsausschlüsse und -beschränkungen

14.1 Gäste unter 16 Jahren dürfen nur mit einer Begleitperson von mindestens 18 Jahren zum Zeitpunkt des Reiseantritts reisen, die im gleichen Hotelzimmer oder in einem benachbarten Hotelzimmer reist. Die Begleitperson muss sich ausdrücklich dazu bereit erklären, die Verantwortung für die Gäste unter 16 Jahren zu übernehmen. Unbegleitete Flüge und Hotelaufenthalte sind für Reisende unter 16 Jahren nicht in allen Destinationen erlaubt. Bitte sprechen Sie hierzu mit unserem Reservierungsteam.

14.2. Schwangere, die die 23. Schwangerschaftswoche erreicht haben, werden nicht befördert, sofern es die jeweiligen Beförderungsbedingungen der gewählten Fluggesellschaft so vorschreiben. Schwangere, auch vor der 23. Woche, müssen ein englischsprachiges, ärztliches Attest über die Reisefähigkeit und den Geburtstermin vorlegen können. TANSANIA-REISEABENTEUER haftet nicht für eventuelle Schwangerschaftskomplikationen, die während des Fluges auftreten.

14.3 Reisende mit körperlichen oder medizinischen Problemen, die eine spezielle Behandlung erfordern, haben TANSANIA-REISEABENTEUER bei der Buchung darauf hinzuweisen. TANSANIA-REISEABENTEUER hat das Recht, Reisende zurückzuweisen, die nach dem Ermessen von TANSANIA-REISEABENTEUER aus geistigen oder körperlichen Gründen keine Reise antreten sollten oder die eine Versorgung benötigen, die TANSANIA-REISEABENTEUER nicht gewährleisten kann. Jeder beeinträchtigte Passagier muss sich selbst versorgen können. Passagiere, die dazu nicht in der Lage sind (bspw. nicht selbständig essen, sich an- und ausziehen oder an Evakuierungsmaßnahmen teilnehmen können), müssen die Reise mit einer Begleitperson antreten, die ihnen während der Reise in allen Dingen behilflich sein kann. Rollstühle sind von den Passagieren selbst mitzubringen und sollten klein und faltbar sein. Mobilitätseingeschränkte Gäste erhalten wichtige Informationen zu den gewählten Hotels und Beförderungsmitteln bei der TANSANIA-REISEABENTEUER Reservierung.

15. Datenschutz

Sie stellen TANSANIA-REISEABENTEUER im Rahmen Ihrer Buchung personenbezogene Daten zur Verfügung, die TANSANIA-REISEABENTEUER zur Abwicklung der Reise benötigt. TANSANIA-REISEABENTEUER wickelt den Buchungsauftrag unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen auf Basis der DSGVO ab. TANSANIA-REISEABENTEUER nutzt Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung Ihrer Aufträge, Anforderungen und Wünsche und ggf. zu Zwecken der eigenen Marktforschung. Nur dann, wenn Sie TANSANIA-REISEABENTEUER zuvor Ihre Einwilligung erteilt haben, nutzt TANSANIA-REISEABENTEUER diese Daten auch für produktbezogene Umfragen und Marketingzwecke. TANSANIA-REISEABENTEUER weist darauf hin, dass TANSANIA-REISEABENTEUER Ihre persönlichen Daten wie Name, Anschrift und/oder E-Mail-Adresse zum gelegentlichen Versand von Informationen, per E-Mail und/oder per Post verwendet. Die Verwendung Ihrer Daten zum Zwecke der Zusendung dieser Informationen erfolgt nur, wenn Sie die Zusendung über eine TANSANIA-REISEABENTEUER Internetseite angefordert haben. Der Verwendung Ihrer Daten für diese Zwecke können Sie jederzeit widersprechen, indem Sie den Versand der Informationen abbestellen. Personenbezogene Daten werden ausschließlich an die Unternehmen weitergegeben, die an der Buchung beteiligt sind. Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung oder eine gesetzliche Verpflichtung übermittelt TANSANIA-REISEABENTEUER Ihre Daten nicht an Dritte. Näheres finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.tansania-reiseabenteuer.de.

  1. Information über Verbraucherstreitbeilegung

TANSANIA-REISEABENTEUER weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass TANSANIA-REISEABENTEUER nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen für TANSANIA-REISEABENTEUER verpflichtend würde, informiert TANSANIA-REISEABENTEUER die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. TANSANIA-REISEABENTEUER weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/  hin.

  1. Gerichtsstand/Rechtswahl

Gerichtsstand für Klagen gegen TANSANIA-REISEABENTEUER ist Oranienburg. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und TANSANIA-REISEABENTEUER findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen gegen TANSANIA-REISEABENTEUER im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

  1. Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Pauschalreisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Pauschalreisevertrages zur Folge.

 

 

Reiseveranstalter ist:

TANSANIA-REISEABENTEUER SDL GmbH
André-Pican-Straße 12,

16515 Oranienburg,

Geschäftsführer: Samson Kyashama

Registergericht: Amtsgericht Oranienburg

HRB NR. 12250 NP

Tel. 0176 55229964

www.tansania-reiseabenteuer.de

Email: info@tansania-reiseabenteuer.de

Stand Dezember 2022

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